Gesetze, Vorgaben und Richtlinien regeln unser Zusammenleben und ermöglichen einen fairen und gesunden Wettbewerb. Auf europäischer Ebene müssen daher oft neue einheitliche Regelungen getroffen werden, um die unterschiedliche Handhabe in den Mitgliedsstaaten zu entkräften – eine Regelung ist die Druckgeräterichtlinie.
In Deutschland und der EU gibt es zahlreiche Richtlinien und Normen, die den freien Warenverkehr und fairen Wettbewerb unterstützen und gleiche Standards bei Qualität der Waren und Dienstleistungen setzen. Für die Klima- und Kältetechnik ist hier insbesondere die Maschinen-, Niederspannungs-, EMV- und Druckgeräterichtlinie zu nennen. In Ihnen ist geregelt, wann sie anzuwenden sind und welche Ausnahmen gelten. Im folgenden Artikel auf Klimatechniker.net gehen wir verstärkt auf die Europäische Druckgeräterichtlinie (DGRL) 97/23/EG ein.
Druckgeräterichtlinie: Einteilung der Druckgeräte
Die Druckgeräteverordnung vereint Vorschriften für die Auslegung, Fertigung und Prüfung von Druckgeräten mit einem maximal zulässigen Druck von über 0,5 bar. Das ist der Grund, warum nahezu alle Kälte- und Klimaanlagen in den Anwendungsbereich der Druckgeräte fallen und daher Klimaprofis mit der Richtlinie konform sein sollten.
Die Druckgeräterichtlinie unterteilt die entsprechenden Druckgeräte nach dem Medium, Aggregatzustand und Energieinhalt ein:
- Medium: Hier werden zwei Gruppen unterschieden. Die erste Gruppe beinhaltet Geräte, die explosionsgefährlich, hoch entzündlich, entzündlich, sehr giftig, giftig oder brandfördernd sind. Die zweite Gruppe schließt alle anderen Medien ein.
- Aggregatzustand: Hier werden auf der einen Seite Geräte, die mit Gasen, Dämpfen, Flüssigkeiten mit Dampfdruck bei Betriebstemperatur größer als 1,5 bar arbeiten und auf der anderen Seite Druckgeräte mit allen anderen Flüssigkeiten unterschieden.
- Energieinhalt: Hier wird unterschieden nach Nennweite und Volumen bei Armaturen und Behältern. Welche Druckwerte werden hier erzielt? Das vor allem bei einer fachmännischen Druckprüfung wichtig.
Druckgeräterichtlinie: Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung
Des Weiteren werden Druckgeräte in einem Konformitätsbewertungsverfahren in Kategorien (1-4) eingeteilt. Diese beziehen sich auf Qualitätssicherung und Überwachungsmechanismen bei den Kälteanlagen. Fällt die Anlage in eine Kategorie der Druckgeräterichtlinie, erhält sie zudem eine CE-Kennzeichnung und ist somit im europäischen Binnenmarkt im- und exportfähig.
Eine Kälteanlage vereint neben Druckgeräten auch andere Bauteile, die alle gesondert für sich CE-Kennzeichnungen und Konformitätsbewertungen mit sich bringen und die alle auch in einer obligatorischen Dichtheitsprüfung überprüft werden müssen. Dazu zählen: Verdichter, Sammler, Verflüssigungssatz, Schalteinrichtungen usw. In Ihrer Gesamtheit kann es durchaus auch dazu kommen, dass die Kälteanlage nicht mehr unter die Druckgeräterichtlinie fällt, sondern unter die Maschinenrichtlinie. Dann gelten die Formalismen in Bezug auf Prüfung, Prüfstellen und Bescheinigungen für die Maschinenrichtlinie und die DGRL findet keine Anwendung mehr.