Mit der VDI 6022 soll sichergestellt werden, dass sogenannte RLT-Anlagen unter gesundheitlichen und arbeitstechnischen Aspekten sicher betrieben werden. Erfahren Sie mehr über die Anforderungen der VDI 6022 bei Klimatechniker.net!
Die VDI 6022 ist eine Richtlinie, die vom Verein Deutscher Ingenieure herausgegeben wurde. Sie umfasst Vorgaben und Anforderungen für den Betrieb und die Instandhaltung von raumlufttechnischen Anlagen. Die VDI 6022 beinhaltet vor allem Vorschriften an die Hygiene und die Arbeitsbedingungen in Bezug auf die Raumlufttechnik und die Raumluftqualität.
Anwendungsbereich der VDI 6022
Die VDI 6022 bezieht sich auf die sogenannten raumlufttechnischen Anlagen, kurz RLT-Anlagen. Diese Anlagen sorgen dafür, dass die Qualität, die Temperatur sowie die Feuchtigkeit der Luft optimiert werden. Die Anlage fungiert also als Reinigung und Lüftung für das Raumklima.
Den größten Teil einer RLT-Anlage nimmt das Luftkanalsystem ein, das die Luft durch das Gebäude transportiert. Der eigentliche Prozess der Beeinflussung der Luft findet im RLT-Zentralgerät statt. Die wichtigsten Bestandteile für die Funktionsfähigkeit der Anlage sind die Ventilatoren, die Befeuchter der Luft sowie die Heiz- und Kühlregister. Daneben beinhaltet das System einen Luftfilter und Schalldämpfer. Auch sicherheitstechnische Teile für den Brand- und Rauchschutz sind verbaut. Die insgesamt sieben Blätter der VDI 6022 sind an die Betreiber, Besitzer und Instandhalter der RLT-Anlagen in Räumen gerichtet, in denen sich Personen regelmäßig mindestens zwei Stunden am Stück oder 30 Tage im Jahr befinden.
Da die VDI 6022 einer Rechtsnorm ähnelt, wird sie allgemein als juristische Grundlage und Vorgabe gesehen.
Bestandteile der VDI 6022
Anforderungen an die Hygiene
Einen Teil der VDI 6022 nehmen die Regelungen und Vorgaben zum Klima und die Hygiene der Raumluft ein. Diese Anforderungen besagen, dass die Raumlufttechnik so geplant, getrieben und die entsprechenden Anlagen so gewartet werden müssen, dass für die in den Räume befindlichen Personen keine Gefahr für die Gesundheit besteht. Außerdem müssen die Temperaturen akzeptabel sein und der der thermischen Behaglichkeit eines Menschen entsprechen. Außerdem müssen starker Geruch sowie Verunreinigungen verhindert werden.
Damit verbunden sind die Planung und die Funktionalität der Raumlufttechnik. Es dürfen laut VDI 6022 ausschließlich saubere und funktionierende Bauteile verwendet werden, die aus passendem Material bestehen. Zudem muss der Zugang für Inspektionen beim Bau bedacht werden. Für Anlagen, die vor der Veröffentlichung der Vorschrift VDI 6022 gebaut wurden, bestehen andere Vorschriften – werden hier allerdings Bauteile ausgetauscht oder einzelne Bestandteile der Lüftungsanlage nachgerüstet, gelten die Richtlinien der Reihe VDI 6022.
Betrieb der RLT Anlagen
Auf die Richtlinien für die Planung und den Bau von raumlufttechnischen Anlagen folgen die Anforderungen an den Betrieb dieser Systeme. Die genannten Anforderungen müssen dauerhaft eingehalten werden – überprüft wird dies laut der VDI 6022 durch einzelne Inspektionen. Durch Alterungserscheinungen oder vernachlässigte Reinigungs- und Wartungsarbeiten können im Laufe der Zeit andernfalls Bakterien oder Krankheitskeime über die Lüftungsanlage verbreitet werden. Das Mindestziel soll sein, dass die RLT Anlage nicht selbst die Raumluft verunreinigt.
Überprüfung der Einhaltung der VDI 6022
Durch regelmäßige Hygieneinspektionen soll sichergestellt werden, dass die Vorschriften der VDI 6022 eingehalten werden. Dabei wird unterschieden zwischen RLT-Anlagen mit Luftbefeuchter, die alle zwei Jahre geprüft werden, und Anlagen ohne Luftbefeuchter. Diese werden nur alle drei Jahre auf den Zustand überprüft. Es gibt eine Erstinspektion und eine Wiederholungsinspektion. Diese Inspektionen können und dürfen allerdings nur von einem geschulten Fachmann vorgenommen werden: Dieser misst beispielsweise die Menge an vorliegenden Mikroorganismen wie Legionellen, aber der Inspektor sucht auch nach Pilzen, die sich meistens erst nach einiger Zeit durch einen modrigen Geruch bemerkbar machen.
Neben diesen biologischen Proben können auch die Staubablagerungen in den einzelnen Geräten untersucht werden, um den hygienischen Zustand zu beurteilen. Da die Überprüfung des Staubs oft schwer zu bewerten ist, gibt es einen Staubgrenzwert, der nicht überschritten werden darf: In Deutschland liegt dieser nach der VDI 6022 bei 2 Gramm pro Quadratmeter. Wird dieser Wert erreicht, muss eine Reinigung durchgeführt werden, bei Mengen bis 0,5 Gramm pro Quadratmeter gilt die Anlage als „besenrein“.
Der Fachmann prüft die Anlage also auf die Hygiene, die Funktionalität sowie die Konstruktion selbst.
Ist die Überprüfung abgeschlossen, erhält der Betreiber der Anlage vom Prüfer eine schriftliche Dokumentation in Form eines Inspektionsberichts der Ergebnisse. Der Anlagenzustand wird dabei auf einer Skala von 1 bis 5 benotet, wobei eine 1 einen neuwertigen Zustand bescheinigt. Liegen Mängel vor, wird in der Regel eine Empfehlung für deren Aufhebung ausgesprochen. Nach der VDI 6022 ist ein solches Dokument auch vor Gericht verwendbar.