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Lüftungsanlagen

Normiertes Lüftungskonzept entsprechend der DIN 1946-6

Klimatechniker.net Team
Verfasst von Klimatechniker.net Team
Zuletzt aktualisiert: 01. Juni 2021
Lesedauer: 4 Minuten
Mit einer durchdachten und automatisierten Lüftung ist ein ständiger Luftaustausch gemäß DIN 1946-6 gewährleistet. "Abbildung: Viessmann Werke"

Steigende energetische Gebäudestandards erfordern auch ein fachgerecht durchdachtes Lüftungskonzept. Vor allem die Lüftung zum Feuchteschutz – eine von vier Lüftungsstufen gemäß DIN 1946-6 – muss in der Regel durch automatisierte Lüftungsanlagen sichergestellt werden. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier auf Klimatechniker.net!

DIN-1946-6

Mit einer durchdachten und automatisierten Lüftung ist ein ständiger Luftaustausch gemäß DIN 1946-6 gewährleistet. „Abbildung: Viessmann Werke“

Die Forderungen des Gebäudeenergiegesetzes beziehen sich unter anderem auf die Dichtheit der Gebäudehülle, die erhöht werden soll, um Energieverluste zu vermeiden. Gleichzeitig muss aber auch ein Mindestluftwechsel gewährleistet sein, um die negativen Konsequenzen einer zu hohen Luftfeuchtigkeit zu verhindern. Mindeststandards zur Erstellung eines Lüftungskonzepts werden in der DIN 1946-6 (Lüftung von Wohnungen) beschrieben, welche 2009 erneuert wurde. Wann ein solches Konzept notwendig ist, wer zur Erstellung befugt ist und welche Aspekte berücksichtigt beziehungsweise nachgewiesen werden müssen, erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.

Weshalb sieht die DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept vor?

Aufgrund der immer strenger werdenden Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetz, ehemals der Energieeinsparverordnung, werden Gebäudehüllen beim Neubau oder im Zuge von Sanierungsmaßnahmen immer dichter. So soll der Energieverbrauch gesenkt werden. Kleine Undichtigkeiten in der Gebäudehülle sorgen aber für einen vom Nutzer unabhängigen Luftaustausch. Dieser fällt aufgrund der erhöhten Dichtigkeit nun weg.

Ein Lüftungskonzept, wie es in der DIN 1946-6 gefordert wird, ist bei solchen Gebäuden unbedingt notwendig, um einen Mindestluftwechsel sicherzustellen und so die Gesundheit der Bewohner sowie den Erhalt der Bausubstanz sicherzustellen. Denn durch Ausdünstungen von Möbeln, die Atmung, Aktivitäten wie Duschen oder Kochen und weitere Faktoren steigt die Luftfeuchtigkeit im Rauminneren unweigerlich an. Schimmel kann sich bilden und eben gesundheitsgefährdend wirken – vor allem bei Kindern und immunschwachen Menschen – oder die Bausubstanz angreifen und schwerwiegende Schäden verursachen.

Aus Rechtsprechungen der vergangenen Jahre geht hervor, dass der Nutzer einen ausreichenden Luftaustausch nicht durch richtiges und gleichzeitig zumutbares Lüftungsverhalten erzielen kann. Die DIN 1946-6 sieht daher ein Lüftungskonzept vor, in dem vom Planer vier Lüftungsstufen nachgewiesen werden müssen.

Vier Lüftungsstufen nach DIN 1946-6

Für alle Neubauten und im Falle umfangreicher Sanierungen (Austausch von mehr als einem Drittel aller Fenster in Ein- und Mehrfamilienhäusern oder Austausch von mehr als einem Drittel der Dachfläche von Einfamilienhäusern) fordert die DIN 1946-6 ein genormtes Lüftungskonzept. Dazu müssen vier Lüftungsstufen nachgewiesen werden, die den Mindestluftwechsel bei unterschiedlichen Nutzungsbedingungen sicherstellen soll.

  • Lüftung zum Feuchteschutz: Hiermit ist die Grundlüftung gemeint. Je nach Grad des Wärmeschutzniveaus muss ein bestimmter Luftaustausch ohne Einwirken des Nutzers sichergestellt sein.
  • Reduzierte Lüftung: Diese Stufe bezieht sich auf die Gewährleistung eines hygienischen Mindeststandards bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers. Auch diese muss also zumindest weitestgehend vom Nutzer unabhängig sein.
  • Nennlüftung: Die Nennlüftung beschreibt den notwendigen Luftwechsel bei Normalnutzung der Wohnung. Hier kann der Nutzer in einem zumutbaren Umfang mit der Fensterlüftung einbezogen werden.
  • Intensivlüftung: Diese Stufe dient dem Abbau von Spitzenlasten, wie sie beispielsweise beim Duschen oder Kochen entstehen. Auch hier kann der Nutzer in das Konzept integriert werden.

Insbesondere bei der Lüftung zum Feuchteschutz, aber auch bei der reduzierten Lüftung, werden bei dichten Gebäuden automatisierte Anlagen benötigt, da ein Mindestluftwechsel auch ohne Zutun des Nutzers gewährleistet werden muss. Hierzu stehen neben automatisch öffnenden Fenstern auch zentrale oder dezentrale Lüftungsanlagen zur Verfügung, welche verbrauchte Luft nach außen und frische Luft in die Räume leiten. Der Fortschritt der Technik hat aber eine nahezu unüberschaubare Vielfalt an Systemen geschaffen, weshalb Sie sich unbedingt an einen Fachmann für Klimatechnik wenden und sich in Ihrem individuellen Fall beraten lassen sollten. Ohnehin ist die Erstellung eines Lüftungskonzepts gemäß DIN 1946-6 nur durch einen Fachmann zulässig, der in der Planung, Ausführung oder Instandhaltung von lüftungstechnischen Anlagen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist.

Fazit

Die Dichtheit des Gebäudes betreffenden Forderungen des Gebäudeenergiegesetzes gehen mit der Notwendigkeit einher, den Mindestluftwechsel im Gebäude durch ein normiertes Lüftungskonzept zu sichern und so Feuchteschäden vorzubeugen. In der DIN 1946-6 sind genaue Vorgaben enthalten, die ein fachkundiger Planer bei der Erstellung eines solchen Konzepts zu berücksichtigen hat. Vor allem bei der Sicherstellung der Lüftung zum Feuchteschutz ist in Neubauten sowie in umfangreich sanierten Bestandsbauten automatisierte Lüftungstechnik, beispielsweise eine kontrollierte Wohnraumlüftung, in der Regel unumgänglich.

Über unsere*n Autor*in
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