Im Jahr 2017 warten einige Änderungen auf die Branche der Kälte- und Klimatechnik. Vor allem der Bereich der Fördermaßnahmen und Förderrichtlinien ist davon betroffen. Was sich zum neuen Jahr hinsichtlich dieser Aspekte ändert, erfahren Sie bei Klimatechniker.net!

Für eine umweltfreundlichere Klimatechnik werden umweltfreundliche Anlagen bezuschusst. © Peggy_Marco / pixabay.com
Im Jahr 2017 ändert sich einiges für die Klimatechnik – in vielen Fällen zum Vorteil von Fachbetrieben und deren Kunden. Auch der Umwelt kommen die neuen Maßnahmen zugute. Im Fokus steht im neuen Jahr vor allem die Änderung der Förderrichtlinie für Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen, die die Bundesregierung beschlossen hat.
Moderne Klimatechnik: umweltbewusst und effizient
Die Beschlüsse der Bundesregierung, die zu 2017 umgesetzt werden, dienen in erster Linie dem Zweck, die Kälte- und Klimatechnik umweltfreundlicher zu gestalten und Betreiber anzustoßen, die Umwelt durch die richtige Kältetechnik zu schonen. Die Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) dient hierzu als Grundlage: In dieser Initiative wurde festgelegt, dass die deutschen Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 im Vergleich zu 1990 um 40 Prozent reduziert werden sollen, bis 2050 sollen die Emissionen sogar um 80 % bis 95 % gesenkt werden. Zu den Treibhausgasemissionen zählen nicht nur CO2, sondern auch die in der Kältetechnik nach wie vor sehr weit verbreiteten fluorierten Treibhausgase. Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einige Änderungen an der Förderrichtlinie für Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen vorgenommen, die am 01. Januar 2017 in Kraft treten.
Diese Änderungen wurden an der Förderrichtlinie für Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen vorgenommen
Grundsätzlich werden die Betreiber einer Kälteanlage – also zum Beispiel Supermärkte, Metzgereien, Verwaltungsgebäude oder Kühlhäuser – durch neue Förderungsgelder bei der Umsetzung der umweltfreundlicheren Kältetechnik unterstützt werden. Eine Neuerung stellt ab 2017 die Festbetragsförderung dar, die nur anteilig zurückgezahlt werden muss, wenn die gesamten förderfähigen Ausgaben geringer sind als der ausgezahlte Förderbetrag. Zu den Leistungsbereichen dieser neuen Förderung gehören zum Beispiel die Neuerrichtung einer Kälte- oder Klimaanlage, vollständige sowie nun auch teilweise Sanierungen. Zudem werden ab 2017 auch kleinere Anlagen gefördert, die eine Leistung von zwei bis fünf Kilowatt erbringen. Davon profitieren zum Beispiel Restaurants, die keine größeren Anlagen benötigen.
Die Voraussetzungen an die eingesetzten Kältemittel sind allerdings deutlich angestiegen: Das Treibhauspotenziel in vollständig sanierten Anlagen darf so zum Beispiel den Wert 1.500 nicht überschreiten. Allerdings können Betreiber und Inhaber zusätzliche Förderungen erhalten, wenn sie die Effizienz des gesamten Systems verbessern – also zum Beispiel die Kälte- und Wärmespeicher, aber auch Wärmepumpen können durch Bonusförderungen unterstützt werden. Eine umfassende Verbesserung der eigenen Anlagen ist damit ab dem Jahr 2017 durchaus lohnenswert, denn die Investition lohnt sich nicht nur aufgrund der Fördergelder: Langfristig sinken durch effizientere Klima- und Kälteanlagen auch die eigenen Betriebskosten.
Fördergelder für effiziente und umweltfreundliche Klimatechnik beantragen
Wer seine Kälte- oder Klimaanlage sanieren oder effizienter gestalten möchte, kann einen Antrag auf die Festbetragsförderung unkompliziert über ein Onlineformular beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen. Seit dem 01. Januar werden Anträge entgegengenommen. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrags werden die Fördergelder ausgezahlt – doch Vorsicht: Bevor der Zuwendungsbescheid nicht zugegangen ist, dürfen keine Aufträge oder Verträge für die geplante Maßnahme vergeben werden!